Zürich, 29 Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat und die Bildungsdirektion Kanton Zürich haben aufgrund der angespannten Corona-Situation in verschiedenen Bereichen verschärfte Massnahmen beschlossen. Für die Schulen bedeutet dies:
Maskentragpflicht
- Die Maskenpflicht in der Schulanlage wird für alle erwachsenen Personen in den Volksschulen auf den Unterricht ausgeweitet.
- Die generelle Maskentragpflicht (Schulanlage und Unterricht) gilt neu auch für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule. Schülerinnen und Schüler, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen oder Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
- Kinder im Kindergarten und in der Primarschule müssen keine Masken tragen.
Weitere Informationen zur Maskentragpflicht finden Sie in der Verfügung der Bildungsdirektion vom 28.10.2020 auf der Webseite des Volksschulamts: Link
Veranstaltungen und schulische Anlässe
- Sowohl für externe als auch interne schulische Anlässe (Elternabende, Informationsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Konvente, Sitzungen etc.) gilt gemäss neuer Verordnung des Bundes eine Teilnehmerzahl von maximal 50 Personen. Zu beachten ist, dass sowohl die Maskentragpflicht als auch die Abstandsregeln eingehalten werden müssen, in Innenräumen und auf dem Areal.
- Bei Anlässen mit externen Beteiligten sollen Präsenzlisten geführt werden. Das Volksschulamt empfiehlt, wo möglich virtuelle Austauschplattformen zu nutzen.
- Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist generell zu verzichten.
Weitere Informationen zu besonderen Unterrichtssituationen und Veranstaltungen:
Link
Bitte beachten sie die Schutzkonzepte in den Schulhäusern, die laufend angepasst werden. Der Unterricht findet auch weiterhin mit den oben genannten Schutzmassnahmen als Präsenzunterricht statt.
Freundliche Grüsse
Philippe Dietiker Monika Eicke
Abteilungsleiter Sektorleiterin IKP
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Besondere Förderung
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